Allgemeine Geschäftsbedingungen der Göpfert Maschinen GmbH

(Stand 01.11.2021)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der Göpfert Maschinen GmbH, D-97353 Wiesentheid, nachstehend Lieferant genannt.
1.2 Anderslautende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Lieferant ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn der Lieferant die Lieferung an den Besteller in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos vornimmt.

2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung

2.1 Der Vertrag kommt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders berechnet. Wird die Auftragsbestätigung basierend auf Unterlagen des Bestellers erstellt, sind darin enthaltene Angaben nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3. Zahlungsvereinbarungen

3.1 Die Preise werden nach der zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2 Der Lieferant behält sich eine anteilige Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsgemäßen Lieferung die Lohnkosten oder die Materialpreise ändern.
3.3 Die Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, Lieferung und Ein-/Aufbau. Anderslautende Vereinbarungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich im Rahmen der Auftragsbestätigung anerkannt sind. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller.
3.4 Zahlungen sind ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Besteller in Verzug. Während des Verzugs ist der Preis mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
3.5 Der Lieferant behält sich vor, vor Lieferung eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft auf erstes Anfordern in Höhe des vereinbarten Preises zu fordern. Für den Fall der Nichterbringung der Bürgschaft binnen angemessener Frist ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.6 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Verpackung, Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Die Verpackung wird vom Lieferanten besonders berechnet und mit Ausnahme unbeschädigter Versandkisten nicht zurückgenommen. Bei unbeschädigter Rücksendung von Versandkisten frei Werk des Lieferanten binnen 14 Tagen nach Lieferung werden 2/3 der diesbezüglichen Verpackungskosten gutgeschrieben.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers.
4.4 Vom Lieferanten mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Bei Nichteinhaltung eines Fixliefertermins ist der Besteller berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streik), die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, oder wenn der Besteller Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt, ist der Lieferant berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Besteller unverzüglich zu unterrichten. Der Lieferant haftet bei Verzögerung eines Fixliefertermins in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen wird die Haftung auf 5% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Lieferung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Bestellers schuldhaft verzögert, ist der Lieferant berechtigt, Lagergeld i.H.v. 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat nach mitgeteiltem Liefertermin als Schadenersatz zu erheben. Der Besteller ist zum Nachweis eines geringeren, der Lieferant zum Nachweis eines höheren Schadens berechtigt.
4.5 Die Versicherung gegen Schäden jedweder Art obliegt dem Besteller. Der Lieferant versichert die Ware auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers gegen Transportschäden.
4.6 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk des Lieferanten verlässt. Verzögert sich die Auslieferung durch Verschulden des Bestellers, geht die Gefahr ab Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5. Vertragliche Rücktrittsrechte

5.1 Dem Besteller wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Lieferanten bedarf.
5.2 Bei nach Vertragsschluss dem Lieferanten bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferant zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Lieferanten ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettoverkaufswertes der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Besteller wird der Nachweis eines geringeren, dem Lieferanten der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

6. Gewährleistung

6.1 Gewährleistung wird ausschließlich für fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung übernommen. Für Materialfehler haftet der Lieferant nur insoweit, als bei fachmännischer Sorgfalt der Materialmangel hätte erkannt werden müssen. Die Gewährleistung besteht im Übrigen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit zu dem vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendungszweck.
6.2 Bei Vorliegen eines Mangels i.S.d. Ziffer 6.1 Sätze 1 und 2 gelten die Anzeige- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Lieferant hat das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung. Die Kosten für die Nachbesserung bzw. -lieferung trägt der Lieferant, es sei denn, das Mängelbeseitigungsverlangen des Bestellers stellt sich als unberechtigt heraus. Erhöhen sich die Kosten dadurch, dass die Lieferung an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht worden sind, sind die hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Besteller zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung wiederholt fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
6.3 Der Lieferant haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Lieferant nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4 Der Lieferant übernimmt keine Haftung für vom Besteller fremdbezogene Drittmaschinen, die an die vom Lieferanten gelieferte Maschine angebunden werden. Der Lieferant gewährleistet keine mangelfreie softwaretechnische Anbindung zwischen der vom Lieferanten gelieferten Maschine und der fremdbezogenen Drittmaschine. Bei der Anbindung von fremdbezogenen Drittmaschinen an die vom Lieferanten gelieferten Maschinen kann es zu Ausfällen oder Defekten kommen, für die der Lieferant keine Haftung übernimmt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten beruht.
6.5 Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.
6.6 Die Gewährleistungsfrist für Mängel i.S.d. Ziffer 6.1 an neuen Sachen beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Die Haftung für Schäden i.S.d. Ziffer 6.3 Satz 2 verjährt 1 Jahr ab Kenntnis von Schädiger und Schaden, spätestens jedoch in 3 Jahren ab Gefahrübergang.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung im Eigentum des Lieferanten. Während des Eigentumsvorbehalts sind Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen untersagt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts (verlängerter Eigentumsvorbehalt) gestattet. Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung werden an den Lieferanten bereits jetzt abgetreten.
7.2 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Er hat den Pfändungsgläubiger über den Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller hat sämtliche Kosten zu tragen, die zur Aufhebung der Pfändung bzw. des Zugriffs Dritter und zur Wiederbeschaffung des Eigentums aufgewendet werden müssen.

8. Schutzrechte

8.1 Das Urheberrecht sowie das Eigentum an Zeichnungen, Abbildungen, Plänen, Modellen und weiteren Unterlagen verbleiben beim Lieferanten. Alle vorgenannten Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Lieferanten nicht zugänglich gemacht werden und sind umgehend zurückzugeben, sofern das betreffende Angebot nicht zu einer Bestellung führt.
8.2 Der Besteller ist verpflichtet, bestehende Patent-, Muster-, Modell- und Markenrechte an den vom Lieferanten hergestellten oder vertriebenen Produkten zu respektieren.
8.3 Der Besteller verpflichtet sich, die vom Lieferanten hergestellten oder vertriebenen Produkte unter keinen Umständen ganz oder teilweise nachzubauen, bzw. nachbauen zu lassen.
8.4 Im Falle der Verletzung von Schutzrechten des Lieferanten durch den Besteller, wird dieser für allen erwachsenen Schaden ersatzpflichtig gemacht.

9. Folgeschadenhaftung

Die Haftung für Folgeschäden und Vertragsstrafen ist auf maximal 5% des netto Vertragspreises begrenzt. Aufgrund von evtl. aktuell bestehenden Liefer-, Transport-, Reise- und ordnungsrechtlichen Beschränkungen, sowie einer latenten Gefahr einer weiteren Verschärfung der behördlichen Anordnungen und Maßnahmen aufgrund von Pandemien wie COVID-19, weisen wir als Unternehmen darauf hin, dass die abgegebenen und aufgeführten Liefer-, Leistungs- und Abnahmetermine sowie die verfügbaren Liefermengen unverbindlich sind. Soweit wir als Unternehmen aufgrund oder in Folge von Pandemien wie COVID-19 direkt oder indirekt an der Erfüllung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung gehindert sind, resultieren aus der Nicht- oder verspäteten Erfüllung keine Ansprüche, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Dies gilt auch für Lieferungen und Leistungen, die wir von Vertragspartnern wie beispielsweise Zulieferern, Dienstleistern bzw. Unterauftragnehmern unseres Unternehmens erhalten und die insoweit nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig geliefert oder geleistet werden können. Wir weisen darauf hin, dass Liefer-, Leistungs- und Abnahmetermine sich deshalb ggf. um einen angemessen Zeitraum verschieben, der erforderlich ist, um die Auswirkungen von Pandemien wie COVID-19 zu überwinden. Damit erklären Sie sich ohne ausdrücklichen Widerspruch einverstanden.

10. Besondere Geschäftsbedingungen – 24 Stunden Service der Göpfert Maschinen GmbH

Die Göpfert Maschinen GmbH bietet ihren Kunden, unabhängig von gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüchen, einen umfassenden Unterstützungsservice für Reparaturen und Störungsbeseitigung an. Dieser besteht zum einen in der Möglichkeit der Anforderung eines Vor-Ort-Teams aus eigenen Mitarbeitern der Göpfert Maschinen GmbH und zum anderen in einem Fernunterstützungsservice mittels Telefon, E-Mail und Video-Support.
10.1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Serviceleistungen der Göpfert Maschinen GmbH, welche durch ihre Mitarbeiter, ohne beim Kunden vor Ort zu sein, über Fernkommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon, Videotelefonie, etc. erbracht werden.
10.2 Leistungsumfang
10.2.1 Die Serviceabteilung der Göpfert Maschinen GmbH ist täglich 24 Stunden für Fernassistenzdienstleistungen, zur Unterstützung bei der Reparatur oder Störungsbeseitigung von Maschinen, verfügbar.
10.2.2 Der Serviceumfang wird zu verschiedenen Tageszeiten und unterschiedlicher Besetzung wie folgt gewährleistet:
a) Während der Kernarbeitszeit
Montag – Donnerstag: 07:00 – 16:30 Uhr (MEZ)
Freitag: 07:00 – 13:30 Uhr (MEZ)
b) Während der Geschäftszeiten (kostenpflichtig)
Montag – Donnerstag: 16:30 – 22:00 Uhr (MEZ)
Freitag: 13:30 – 22:00 Uhr (MEZ)
c) Während der Geschäftszeiten (kostenpflichtig)
Montag – Donnerstag: 22:00 – 07:00 Uhr (MEZ)
Freitag: 22:00 – 07:00 Uhr (MEZ)
Samstag – Montag 07:00 – 07:00 Uhr (MEZ)
per Telefon unter: (+49) 9383 205700 (Elektrisch)
per Telefon unter: (+49) 9383 205800 (Mechanisch)
per E-Mail unter: hotline@goepfert.de
10.2.3 An folgenden Tagen ist der Service Göpfert Maschinen GmbH nicht erreichbar:
– 1. Januar
– Pfingstmontag
– Karfreitag
– Ostermontag
– Ostersonntag
– 24.-26. Dezember
– 31. Dezember
10.3 Kosten/Rechnung
10.3.1 Kosten für die Servicedienstleistungen werden während der Kernarbeitszeit gem. Ziffer 10.2.2.a nicht erhoben.
10.3.2 Die Inanspruchnahme von Servicedienstleistungen gemäß Ziffer 10.2.2.b und 10.2.2.c wird viertelstündlich abgerechnet. Zusätzlich wird eine einmalige Grundgebühr pro Supportfall in Rechnung gestellt. Die Stundensätze erhalten Sie auf Nachfrage von unserer Serviceabteilung.
10.3.3 Jegliche Servicedienstleitungen sind rein netto innerhalb von 10 Tagen fällig.
10.3.4 Steuern und Gebühren: Der Auftraggeber trägt weiterhin sämtliche im Empfänger- bzw. Käuferland erhobenen Steuern und Gebühren, auch diese für geleistete Servicedienstleitungen gemäß Ziffer 10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gegenüber seinen zuständigen Finanzbehörden zu melden und zu seinen Lasten zu begleichen.
10.4 Vertraulichkeit/Datenschutz
10.4.1 Es gilt die unter https://www.goepfert.de/datenschutzerklaerung abrufbare Datenschutzerklärung der Göpfert Maschinen GmbH.
10.4.2 Es werden die für die Abwicklung der Serviceanfrage benötigten personenbezogene Daten erfasst und gespeichert. Dies ist der Name der anfragenden Kontaktperson des Auftraggebers, die Unternehmenszugehörigkeit, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der Kontaktperson. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte (beispielsweise Hersteller von Ersatzteilen) erfolgt nur, wenn das zur Bearbeitung des Auftrags erforderlich ist. Eine weitergehende Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht.
10.4.3 Bei der Erbringung der Servicedienstleistung mittels Telefon- und Videosupport können Video- und Audiodaten gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Serviceanfrage verwendet. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nicht.
10.5 Haftung
10.5.1 Das 24-Stunden-Serviceangebot beinhaltet in keiner Weise eine Garantie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
10.5.2 Eine Zusage der Behebung sämtlicher Fehler bzw. einer erfolgreichen Reparatur sowie für die Funktionsfähigkeit und für die Produktion gegebenen Nutzbarbarkeit wird nicht gegeben. Gleiches gilt für die Richtigkeit der gegebenen Hinweise und Ratschläge.
10.5.3 Die Göpfert Maschinen GmbH haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet sie nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.5.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Göpfert Maschinen GmbH.
10.5.5 Soweit Mitarbeiter des anfragenden Kunden im Rahmen des Fernservice Maßnahmen vor Ort ausführen, entbindet dies den Kunden nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht zur Einhaltung notwendiger Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen. Für die Mitarbeiter des Kunden haftet ausschließlich der Kunde selbst.
10.5.6 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.6 Mitwirkungspflicht des Kunden
10.6.1 Die Serviceabteilung ist darauf angewiesen, dass der anfragende Kunde zur vor Ort Ausführung entsprechend geschultes und fachkundiges Personal einsetzt.
10.6.2 Der Kunde hat daher selbst sicherzustellen, dass durch die Durchführung der angeratenen Maßnahmen keine Gefährdung für Personen und Sachen besteht.
10.6.3 Zur Erreichung einer möglichst hohen Wahrscheinlichkeit zur Lösung der Serviceanfragen, ist die Beachtung von Hinweisen und die Beantwortung von Nachfragen der Serviceabteilung zur Diagnose und Durchführung etwaiger Maßnahmen unbedingt notwendig.

11. Exportkontrollklausel

11.1 Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Exportkontrollbestimmungen, insbesondere Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr oder Verbringung benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzten Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt bzw. ist die Lieferung und Leistung nicht genehmigungsfähig, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen.
11.2 Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kündigung für uns erforderlich ist zur Einhaltung nationaler und internationaler Rechtsvorschriften.
11.3 Im Fall einer Kündigung nach Ziffer 11.2 ist die Geltendmachung eines Schadens oder die Geltendmachung anderer Rechte durch den Kunden wegen der Kündigung ausgeschlossen.
11.4 Der Kunde hat bei der Weitergabe der von uns gelieferten Güter (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumente, unabhängig von Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Werk- und Dienstleistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist 97353 Wiesentheid.
12.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Kitzingen vereinbart.
12.4 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Datenschutzerklärung für das Maschinensupport Tool G-CAM by Goepfert

1. Verantwortlicher:

Göpfert Maschinen GmbH
Am Zollwasen 6
D-97353 Wiesentheid
Geschäftsführung:
Karl F. Göpfert,
Siglinde Göpfert,
André Göpfert
Esther Göpfert
Ralf Schiffmann
Telefon: +49 (0) 9383 / 205-0
E-Mail: info@goepfert.de

2. Datenschutzbeauftragter:

Datenschutzbeauftragter – Vertraulich –
Eikona Systems GmbH
Am Alten Bahnhof 8
D 97332 Volkach
goema.datenschutz@eikona.de
+49 9381 / 71 77 8 – 59

3. Rechtsgrundlage und Zweck:

Wir betreiben den nachfolgend aufgeführten Service als Supportlösung für unsere Kunden. Rechtsgrundlage für diesen Service ist die Erfüllung der vereinbarten Vertragsleistung für unsere Kunden. Dies beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da der Service als Vertragsleistung angeboten wird. Der Zweck ist es, dem Kunden in Supportfällen per Fernwartung mithilfe von Augmented Reality zu assistieren und Fehler zu lösen.

4. Maschinensupport Tool G-CAM by Goepfert

Wir bieten unseren Kunden die Lösung „G-CAM by Goepfert“ an. Hierbei handelt es sich um ein Tool, das mithilfe von Augmented Reality den Kunden in Supportfällen unterstützt und das Anleiten durch die einzelnen Prozesse durch unsere Servicetechniker ermöglicht. Das eingesetzte Tool bietet neben einem schnellen und effektiven Support auch die Kommunikation über verschiedene Kanäle sowie dem Informationsaustausch mithilfe von File- und Screen Sharing. Sollte es bei Ihnen zum Supportfall kommen, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, einen Vorfall zu eröffnen, welcher dann durch unsere Servicetechniker bearbeitet wird. Die Kommunikation erfolgt hierbei über verschiedene Kanäle. Mithilfe eines Chats können Nachrichten und Dateien (Bspw. über den Zustand einer Göpfert Maschine) ausgetauscht werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Audio- und/oder Videoanruf durchzuführen. Sie behalten die volle Kontrolle und müssen die entsprechenden Funktionen (z.B. Mikrofon, Kamera) selbständig aktivieren. Unsere Techniker haben hierbei keine Kontrolle und sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Die Verbindung zur Göpfert Maschine muss dabei selbständig durch Sie mithilfe des Maschinen-WLANs hergestellt werden. Hierzu bedienen Sie die nötigen Schalter direkt an der Maschine. Die verwendete Hardware verbindet sich dann direkt mit der Maschine. Bei aktivierter Kamera haben unsere Servicetechniker die Möglichkeit, Sie durch Augmented Reality zu unterstützen, indem beispielsweise Markierungen gesetzt werden, welche Sie bei der Fehlerbehebung unterstützen. Beim Einsatz des Tools ist es notwendig, teilweise Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei über den Server unseres Dienstleisters RE’FLEKT (s.u.). Dort sind Ihr Benutzerkonto (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Firma) sowie Daten zu einzelnen Vorfällen (Chatnachrichten, übermittelte Dateien, Zeit und Anzahl der Anrufe) gespeichert. Diese Daten verwenden wir, um Sie als Vertragspartner zu identifizieren und im Anschluss Ihren Vorfall mithilfe des Tools bearbeiten zu können. Beim Einsatz von G-CAM by Goepfert werden die Audio- und Videopakete, die Sie an uns übermitteln, DTLS Ende-zu-Ende verschlüsselt. Weitere kundenbezogene Daten werden weder gesendet noch gespeichert.
Ihre Benutzerdaten werden solange gespeichert wie das Vertragsverhältnis besteht und werden darüber hinaus nach 10 Jahren gelöscht.
Göpfert Maschinen GmbH | Am Zollwasen 6 | D-97353 Wiesentheid | Telefon: + 49 (93 83) 205-0 | Telefax: + 49 (93 83) 205-543, + 49 (93 83) 205-266 | info@goepfert.de | www.goepfert.de
Geschäftsführer: Karl F. Göpfert, Dipl.-Ing. (FH) | Siglinde Göpfert | André Göpfert, Dipl.-Ing. (FH) | Esther Göpfert, Dipl.-Ing. (FH) | Ralf Schiffmann, Dipl.-Ing.(FH)
Erfüllungsort: Wiesentheid | Gerichtsstand: Kitzingen | Handelsregister: Würzburg HRB 5800 | Ust.-ID-Nr.: DE 133017298
Um Ihnen diesen Service bieten zu können, nutzen wir die Dienstleistungen der RE’FLEKT GMBH, Marcel-Breuer-Str. 15, 80807 München. Wir haben mit der RE’FLEKT GMBH einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen können Sie finden in der Datenschutzerklärung unter: https://www.re-flekt.com/de/datenschutzerklaerung

5. Ihre Rechte als Betroffener

Sie haben die folgend aufgeführten Rechte, die Sie bei unserem Datenschutzbeauftragten geltend machen können. Seine Kontaktdaten finden Sie unter 2. Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; Gemäß Art. 16 DSGVO können Sie unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen; Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; Gemäß Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen; Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen; Gemäß Art. 77 DSGVO können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden. Im Fall der Göpfert Maschinen GmbH ist das Bayerische Landesamt