Allgemeine Einkaufsbedingungen der Göpfert Maschinen GmbH

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen der Göpfert Maschinen GmbH, D-97353 Wiesentheid, nachstehend Besteller genannt.
1.2 Anderslautende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zulieferers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Besteller ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn der Besteller das Angebot oder die Lieferung des Zulieferers in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos annimmt.

2. Vertragsschluss und Umfang der Lieferung
2.1 Der Vertrag kommt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung zustande.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, dürfen nur gesondert berechnet werden, wenn der Besteller sie ausdrücklich und schriftlich beauftragt hat.

3. Zahlungsvereinbarungen
3.1 Die Preise werden wie vereinbart berechnet. Anteilige Preisanpassungen (z.B. aufgrund erhöhter Lohnkosten oder steigender Materialpreise) sind ausgeschlossen.
3.2 Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kaufpreis mit den gesetzlichen Zinsen zu verzinsen.
3.3 Der Zulieferer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Verpackung, Lieferung und Gefahrübergang
4.1 Bei Rücksendung unbeschädigter Versandkisten frei Werk des Zulieferers werden 2/3 der diesbezüglichen Verpackungskosten gutgeschrieben.
4.2 Erfüllungsort für die Lieferung ist das Werk des Bestellers.
4.3 Vom Zulieferer mitgeteilte Lieferzeiten sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins ist der Besteller berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streik), die nicht vom Zulieferer zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Besteller unverzüglich zu unterrichten.
4.4 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Zulieferers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk des Bestellers erreicht.

5. Vertragliche Rücktrittsrechte
5.1 Dem Besteller wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt.
5.2 Bei nach Vertragsschluss dem Besteller bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Lieferverzug des Zulieferers ist der Besteller zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Besteller ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz i.H.v. 20 % des Nettoverkaufswertes der bestellten, aber nicht gelieferten Ware zu. Dem Zulieferer wird der Nachweis eines geringeren, dem Besteller der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.

6. Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Eigentumsvorbehalt
Für den Fall der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang und unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts gestattet.

8. Schutzrechte
Unterlagen des Bestellers (z.B Zeichnungen, Abbildungen, Pläne, Modelle o.ä.) dürfen Dritten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Besteller nicht zugänglich gemacht werden und sind umgehend zurückzugeben, sofern ein Vertrag nicht zustande kommt.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Wiesentheid.
9.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Kitzingen vereinbart.
9.4 Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.